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Teilnahmebedingungen LAPP Frühlings-Gewinnspiel


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, dass Sie an unserem LAPP Frühlings-Gewinnspiel  teilnehmen. Voraussetzung ist ein Einkauf im Online Shop während des Aktionszeitraums. Es gewinnt das Unternehmen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

1. Gewinnspiel, Teilnahmebedingungen

1.1. Veranstalter ist die U.I. Lapp GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 25, 70565 Stuttgart, e-biz.de.uil@lapp.com. Das Gewinnspiel findet vom 02.04.2024 bis zum 30.04.2024 statt. (Bestellungen ab 500 Euro). Teilnahmeschluss ist der 30.04.2024.

1.2. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel und seine Durchführung richten sich nach den folgenden Bestimmungen. Im Fall Ihres Gewinns erfolgt eine Veröffentlichung Ihres Firmen- / Unternehmensnamens (Datenschutzrichtlinien werden berücksichtigt).

2. Teilnahme, Teilnahmevoraussetzungen, Ausschluss

2.1. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

2.2. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter der LAPP-Unternehmensgruppe sind nicht zur Teilnahme an diesem Gewinnspiel berechtigt, ebenso Amtsträger, soweit keine Zustimmung des Dienstherrn zur Teilnahme vorliegt.

2.3. Bei dem Gewinnspiel werden Gartengeräte-Sets von CNS Group Sp. z o.o. ausgelost. Ein Unternehmen nimmt am Gewinnspiel teil, indem ein Formular auf der Seite für das Gewinnspiel ausgefüllt wird. Teilnahme an der Verlosung der Gewinne ist pro Unternehmen mehrmals während der Laufzeit des Gewinnspiels möglich.

2.4. LAPP ist berechtigt, Teilnehmer, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder das Gewinnspiel manipulieren, von der Teilnahme auszuschließen und gegebenenfalls auch nachträglich Gewinne abzuerkennen und zurückzufordern.

3. Abwicklung des Gewinnspiels, Gewinne

3.1. Unter allen Teilnehmern, die die oben genannten Aspekte berücksichtigten, entscheidet das Los unter Gewährleistung des Zufallsprinzips den Gewinner (m/w/d). Die Gewinner werden ohne notarielle Aufsicht durch zwei LAPP Mitarbeiter ausgelost.

3.2. Verlost werden Gartengeräte-Sets von CNS Group Sp. z o.o.. Die Gewinner bekommen ihren Gewinn an die der U.I. Lapp GmbH vorliegende Adresse kostenfrei zugestellt. Der Gewinn ist nicht übertragbar und nicht in bar auszahlbar. Verantwortlich für die Abwicklung der Zustellung sind die Dienstleister von LAPP.

3.3. Die Gewinner werden nach Ablauf des Gewinnspiels, spätestens 21 Tage danach, per E-Mail oder postalisch benachrichtigt.

3.4. Geht eine Gewinnbenachrichtigung als unzustellbar zurück, verfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall liegt es im Ermessen von LAPP, ob ein anderer Gewinner bestimmt wird, für den die vorstehenden Regeln entsprechend gelten.

4. Vorbehalt

LAPP behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu beenden oder zu verlängern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen von LAPP für die Teilnehmer des Gewinnspiels zumutbar ist. Dies gilt insbesondere, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Software o.Ä.) oder aus rechtlichen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall wird LAPP nach Ermessen entscheiden, ob die Preise nach dem ursprünglich vorgesehenen oder nach einem anderen Verfahren unter den bis zum Zeitpunkt der Beendigung eingegangenen Teilnahmen vergeben werden.

5. Sonstiges

5.1. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gewinn ist nicht übertragbar auf eine andere Person. LAPP wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Sach- und Rechtsmängel an den Gewinnen haftet die U.I. Lapp GmbH nicht.

Die Verwendung jeglicher Art von automatisierten Vorgängen zur Manipulation der Verlosung ist untersagt.

5.2 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.