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REACH & RoHS


Die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Produkten wird international immer stärker reguliert und beschränkt.

Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage möchten wir Ihnen daher folgenden Informationen mitgeben: Unsere an Sie gelieferten Produkte enthalten nach unserer Kenntnis keine Stoffe in Konzentrationen, die das Inverkehrbringen verbieten.

Die betreffenden Vorschriften erfüllen unter anderem die folgenden gesetzlichen Anforderungen nach:

  • 2011/65/EU: RoHS-Richtlinie
  • 1907/2006/EG: REACH Verordnung
  • 2006/122/EG: Richtlinie zur Beschränkung von Perfluoroctansulfonate („PFOS“)
  • 1005/2009/EG: Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
  • ElektroStoffV: Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung

POP – Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 des Europäischen Parlaments

RoHS Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments


Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) schränkt die Verwendung von Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertigem Chrom, polybromierten Biphenyle (PBB) und polybromierten Diphenylether (PBDE) in bestimmten Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) ein. Im Juli 2011 trat diese Richtlinie in Kraft, die die alte Richtlinie 2006/95/EG (RoHS) seit dem 3. Januar 2013 vollständig ersetzt.

In RoHS II wurden keine neuen Stoffe in die Liste der verbotenen Substanzen aufgenommen. Allerdings sind die Beschränkungen nicht mehr nur auf den bestehenden Substanzen begrenzt, sondern es wurde ein Prozess eingeführt, um zusätzliche Stoffe in Zukunft hinzuzufügen (ähnlich zu REACH). LAPP wird den Prozess weiter beobachten und auf mögliche weitere Beschränkungen von Stoffen reagieren.

Unabhängig vom Geltungsbereich der RoHS II Richtlinie, sind alle Produkte im Hauptkatalog von LAPP in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro-und Elektronikgeräten. Diese Produkte enthalten keine der in der RoHS II Richtlinie angegebenen verbotenen Substanzen oder die darin festgelegten maximal zulässigen Konzentrationen, unter Berücksichtigung der Ausnahmen gemäß Anhang III der Richtlinie.

Kundeninformation

REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments


Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien

Die EU hat mit der REACH Verordnung ein einheitliches System zur Registrierung („Registration“), Bewertung („Evaluation“), Zulassung („Authorisation“) und Beschränkung („Restriction“) von Chemikalien geschaffen – kurz REACH genannt. Zweck dieser Verordnung ist es, ein hohes Maß an Schutz für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen.

Kundeninformation

REACH trat am 1. Juni 2007 in Kraft und ersetzt eine Vielzahl von bis dahin gültigen Anforderungen an die stoffliche Beschaffenheit von Produkten, wie sie bisher z. B. in der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen zusammengefasst wurden. LAPP vertreibt ausschließlich Erzeugnisse im Sinne von REACH.

PFAS - Kundeninformation

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Für weitere Informationen zum Thema REACH kontaktieren Sie bitte unsere REACH-Ansprechpartner.
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Toxic Substances Control Act (TSCA)


Die U.S. Environmental Protection Agency (EPA) hat am 05.02.2021 eine neue Regel unter Section 6 der Toxic Substances Control Act (TSCA) veröffentlich, wonach 5 PBT Substanzen unter Berücksichtigung von diversen Ausnahmen in Produkten in den USA kurzfristig verboten werden sollen. Die Liste der Substanzen, die für Import, Verarbeitung (Herstellung) sowie Verkauf aber auch in Produkten größtenteils ab 08.03.2021 in den USA verboten sein werden, lautet wie folgt:

  • decabromodiphenyl ether (DecaBDE) (CAS No. 1163–19–5)
  • phenol, isopropylated phosphate (3:1) (PIP (3:1)) (CAS No. 68937–41–7), other names: Tris (4-isopropylphenyl) phosphate; CAS: 68937-41-7]
  • 2,4,6-Tris(tert-butyl)phenol (2,4,6-TTBP) (CAS No. 732-26-3)
  • hexachlorobutadiene (HCBD) (CAS No.87–68–3)
  • pentachlorothiophenol (PCTP) (CAS No.133-49-3)

Nach Sichtung uns vorliegender Informationen sind 4 der 5 Stoffe auch Bestandteil der GADSL-Liste und somit im Bereich der Automobilzulieferer bereits deklarationspflichtig. Weitere Informationen zu den Stoffen, Einsatzgebieten und deren US-seitiger Beschränkung ist unter TÜV SÜD - USA: EPA bans five PBT chemicals sowie EPA: Assessing and Managing Chemicals under TSCA einsehbar.

TÜV SÜD - USA: EPA bans five PBT chemicals

Aufgrund der aktuellen Situation und dem anstehenden US-seitigen Verbot arbeiten wir derzeit aktiv daran, unsere Produkte und Materialien auf die Anwesenheit der benannten Substanzen zu überprüfen. Da es sich jedoch um eine kurzfristige legislative Anpassung in den USA handelt, können wir zum derzeitigen Zeitpunkt keine endgültige Stellungnahme hierzu zur Verfügung stellen.

Sobald verlässliche Informationen zur Verfügung stehen, werden wir Ihre Anfrage entsprechend beantworten.

Conflict Minerals Reporting Template (CMRT)

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Extended Mineral Reporting Template (EMRT)

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WEEE - Europäische Richtlinie 2012/19/EU

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Nachhaltiges Bauen

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