Gegenüber Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten, Dienstleistern etc.) und Vertretern staatlicher Stellen ist zwingend eine klare Grenze zwischen dem üblichen Rahmen einer Geschäftsbeziehung und privaten Interessen zu ziehen. Die geschäftlichen Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern werden von ethischem Verhalten bestimmt. LAPP beachtet die Regeln des fairen Wettbewerbs und unterstützt alle Bemühungen, einen freien Markt und offenen Wettbewerb national und international durchzusetzen. LAPP verzichtet deshalb auf jeden Auftrag, der nur durch Verstoß gegen die einschlägigen Gesetze zu erlangen ist.
a. Absprachen, Kartelle und Wettbewerbsverzichte
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Regeln fairen Wettbewerbs im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Unzulässig sind unter Wettbewerbern insbesondere Gebiets- oder Kundenaufteilungen, Absprachen oder Informationsaustausch zu Preisen/Preisbestandteilen, Lieferbeziehungen und deren Konditionen sowie zu Kapazitäten oder zum Angebotsverhalten; das Gleiche gilt für den Informationsaustausch über Marktstrategien und Beteiligungsstrategien. Nicht nur diesbezügliche schriftliche Verträge, auch mündliche Absprachen oder stillschweigendes, bewusstes Parallelverhalten sind grundsätzlich nicht erlaubt.
b. Auswahl von Geschäftspartnern
Vereinbarungen mit Kunden, Lieferanten und Dienstleistern sind ausschließlich im Interesse des Unternehmens zu treffen. Die internen Regelungen zur Kontrolle (z. B. „4-Augen-Prinzip“) sind von allen Mitarbeitern einzuhalten. Lieferanten sind allein auf wettbewerblicher Basis auszuwählen nach Abgleich von Preis, Qualität, Leistung und Eignung der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen. Darüber hinaus erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern die Einhaltung der Grundsätze dieser Richtlinie.
c. Korruption, Geschenke und sonstige Zuwendungen
LAPP toleriert keinerlei Form von Korruption, Bestechung oder sonstiger rechtswidriger Vorteilsgewährung. Versuche von Lieferanten oder Kunden, Mitarbeiter von LAPP in ihrer Entscheidung unlauter zu beeinflussen, sind der zuständigen Leitung anzuzeigen. Bei Annahme und Vergabe von Geschenken und Einladungen von und an Geschäftspartner(n) ist äußerst restriktiv zu verfahren. Deren finanzieller Rahmen ist so zu bemessen, dass ihre Annahme vom Empfänger nicht verheimlicht werden muss und ihn nicht in eine verpflichtende Abhängigkeit bringt. In Zweifelsfällen ist die Zustimmung des jeweiligen Vorgesetzten einzuholen.
Einladungen von Geschäftspartnern zu Veranstaltungen mit allgemeinem gesellschaftlichem Bezug (z.B. Sportveranstaltungen, Kulturevents) sind zulässig, wenn sie geschäftsüblich sind, keinen unangemessen hohen Wert haben und auch dem sonstigen persönlichen Lebensstandard der Beteiligten entsprechen. Bestehen Zweifel über die Angemessenheit von Geschenken, Zuwendungen oder Einladungen, ist eine vorherige Abstimmung mit dem Vorgesetzten oder dem Bereich Compliance vorzunehmen.
d. Spenden und Sponsoring
Gesellschaften von LAPP gewähren Geld- und Sachspenden für Bildung, Wissenschaft, Kultur und soziale Anliegen. Bei der Vergabe von Spenden achtet LAPP darauf, dass die Spende transparent ist, d. h. Verwendung und Empfänger klar nachvollziehbar sind. Die Gewährung von Spenden an Einzelpersonen und Zahlungen auf Privatkonten sind unzulässig.
Mit Sponsoring-Maßnahmen verfolgt LAPP den Zweck, eine gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen und das Image des Unternehmens sowie seinen Bekanntheitsgrad zu fördern. Bei Sponsoring handelt es sich somit um Austauschgeschäfte. Hierbei ist stets darauf zu achten, dass Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.
Spenden wie auch Sponsoring-Aktivitäten bedürfen der Freigabe durch die lokale Geschäftsführung.
e. Verhalten in der Öffentlichkeit
Jeder Mitarbeiter von LAPP ist Repräsentant unseres Unternehmens. Jegliches Verhalten fällt direkt oder indirekt auf LAPP zurück. Daher ist jedes Verhalten zu unterlassen, welches negative Auswirkungen auf das Image von uns bei Kunden, anderen Mitarbeitern und in der allgemeinen Öffentlichkeit haben könnte.
Dies gilt insbesondere auch für die Kommunikation in sozialen Netzwerken und im Internet.
Alle Mitarbeiter haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf das Ansehen von LAPP zu achten.