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Das Hinweisgebersystem von LAPP



Der Anspruch an Compliance und Integrität und mithin an rechtmäßiges Verhalten hat für LAPP oberste Priorität. Daher ist es wichtig, Risiken frühzeitig zu erkennen und proaktiv zu vermeiden. Ein Hinweisgebersystem ist dabei ein unterstützendes Werkzeug, über das Hinweise auf Risiken und Fehlverhalten abgegeben und untersucht werden können.


Das LAPP Hinweisgebersystem bietet uns die Möglichkeit, von potenziellen Risiken und Fehlverhalten bei LAPP, bei unseren Geschäftspartnern oder Unternehmen, die in sonstiger Weise mit uns in Verbindung stehen, zu erfahren. Es steht für Meldungen zur Verfügung, wenn im beruflichen Kontext Informationen oder begründete Verdachtsmomente über tatsächliche oder potenzielle Verstöße erlangt wurden. Auf diese Weise kann ein Verstoß schnellstmöglich objektiv aufgearbeitet und entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden – für diesen Verstoß im Speziellen aber auch zur Vermeidung weiterer Verstöße. Dabei muss der/die Hinweisgeber*in nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen können, dass die Informationen der Wahrheit entsprechen.


Beinhaltet die Meldung die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses, ist zusätzlich erforderlich, dass der/die Hinweisgeber*in wirklich Grund zur Annahme hat, dass die Offenlegung zur Aufdeckung des Verstoßes notwendig ist.

Eingehende Hinweise untersuchen wir systematisch und leiten bei Bedarf geeignete Folgemaßnahmen ein.

Wie bearbeiten wir Ihre Meldung?



Nach der Hinweisabgabe erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

Im Hinweisgebersystem von LAPP prüfen wir jeden Hinweis vertraulich und gründlich. Nur wenn diese erste Bewertung (Plausibilitäts- und Stichhaltigkeitsprüfung) einen Verdacht auf einen Verstoß ergibt, wird eine Untersuchung eingeleitet.

Wir verfolgen dabei den Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber*innen, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.

Benachteiligungen von Hinweisgeber*innen und allen Personen, die zu Untersuchungen bei LAPP beitragen, werden von LAPP nicht toleriert. Für die betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden dabei mit absoluter Vertraulichkeit durchgeführt.

Welche Meldungen sind hilfreich?


Es können Hinweise abgegeben werden zu Risiken und zu Verdachtsfällen und Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen, freiwillig eingegangene Selbstverpflichtungen und unternehmensinterne Regularien. Dies schließt auch menschenrechtliche und umweltbezogene Pflichtverletzungen aus dem eigenen Geschäftsbereich und dem Geschäftsbereich von (un-) mittelbaren Lieferanten ein.

Sie können das Hinweisgebersystem auch nutzen, wenn Sie Fragen haben zu Compliance Sachverhalten.

Das Hinweisgebersystem ist nicht für Feedback oder Beschwerden, die Produkte oder Dienstleistungen von LAPP oder unserer Geschäftspartner betreffen, vorgesehen. Sollten Sie im Hinblick auf Dienstleistungen oder Produkte unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice oder an den Ihnen bekannten Ansprechpartner.

Sie möchten einen vertraulichen Hinweis abgeben oder haben eine Frage zu Compliance?


Das LAPP Hinweisgebersystem bietet mit dem Online Meldesystem einen unternehmensinternen kostenfreien Meldekanal, um potentielles Fehlverhalten zu melden oder Fragen zu Compliance zu stellen.

Sie haben die Möglichkeit, in verschiedenen Sprachen einen Hinweis auf ein mögliches Fehlverhalten abzugeben und Fragen zu Compliance zu stellen - auch anonym.

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